Um als nicht-saudischer Staatsbürger zu investieren, müssen Sie beim Ministerium für Investitionen (MISA) eine Lizenz für ausländische Investitionen beantragen und erhalten.
Um als nicht-saudischer Staatsbürger zu investieren, müssen Sie beim Ministerium für Investitionen (MISA) eine Lizenz für ausländische Investitionen beantragen und erhalten.
Wenn sich Ihr Investitionsantrag auf die Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA) bezieht, müssen Sie eine Investitionslizenz direkt bei der ECZA beantragen.
Als Investor müssen Sie eine Handelsregistrierung beim Handelsministerium beantragen, um gewerblich tätig zu werden.
unmittelbar.
Nachdem die Gewerbeanmeldung ausgestellt wurde, müssen Sie die Registrierung im NAQAL-Portal beantragen.
Besuchen Sie das NAQAL-Portal – Website der Allgemeinen Verkehrsbehörde
Sie können eine beschränkte Lizenz über das NAQAL-Portal beantragen.
Handelsregister
Diese Lizenz wird unmittelbar ausgestellt.
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Sie erhalten eine städtische Lizenz, nachdem Sie alle geltenden Bedingungen und Anforderungen erfüllt haben.
Gehen Sie zum Straßenverkehrsamt, um Ihre Fahrzeuge anzumelden und die erforderlichen Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren hängt von der Art des Fahrzeugs ab.
Eine endgültige Lizenz ist für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich.
2 Werktage.
Nachdem Sie die erforderlichen Lizenzen erhalten haben, können Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen.
Um als nicht-saudischer Staatsbürger zu investieren, müssen Sie beim Ministerium für Investitionen (MISA) eine Lizenz für ausländische Investitionen beantragen und erhalten.
Wenn sich Ihr Investitionsantrag auf die Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderwirtschaftszonen (ECZA) bezieht, müssen Sie eine Investitionslizenz direkt bei der ECZA beantragen.
Als Investor müssen Sie eine Handelsregistrierung beim Handelsministerium beantragen, um gewerblich tätig zu werden.
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